Der Regierungsrat Basel-Stadt beschloss am 26. Januar 2021 eine Ausweitung der anspruchsberechtigten Branchen und übernahm die erleichterten Bundeskriterien. Damit gelten behördlich geschlossene Betriebe neu automatisch als Härtefälle, wenn sie zu den aufgeführten Branchen gehören – zu diesen gehören neu auch «Fasnachtsbetriebe» und Detailhandelsbetriebe. Der erforderliche Mindestumsatz wurde auf 50'000 Franken halbiert, die Mehrwertsteuerpflicht entfällt. Berücksichtigt werden im Kanton Basel-Stadt neu auch junge Betriebe, wenn sie vor dem 1. September 2020 eröffnet wurden. Aktuell sind 450 Gesuche mit einem Volumen von 10 Millionen Franken eingereicht.
Wir weisen Euch darauf hin, Eure Gesuche jetzt zeitnah einzureichen, die Antragsfrist läuft noch bis 31. März 2021.
Das aktualisierte Härtefall-Paket steht bereit.
GESUCHE KÖNNEN ÜBER DIE PLATTFORM UNTER HILFE-HGT.BS.CH EINGEREICHT WERDEN.