Pro Innerstadt Basel
Stadt Plattform | Coronavirus | 30. November 2021

Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage und der sich verschärfenden Situation in den Spitälern weitere Massnahmen beschlossen. Er führt zusätzliche Schutzmassnahmen für Veranstaltungen, Restaurationsbetriebe sowie für Innenräume von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport ein. Die Massnahmen gelten ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 und sind bis 31. Januar 2022 befristet.


Neue kantonale Massnahmen per 1. Dezember 2021

Erweiterte Maskenpflicht für Veranstaltungen und Innenräume von Gastronomie & Unterhaltung.
Der Regierungsrat führt zusätzliche Schutzmassnahmen für Veranstaltungen, Restaurationsbetriebe sowie für Innenräume von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport ein. Die Massnahmen gelten ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 und sind bis 31. Januar 2022 befristet.

¬ 30. November 2021 | MM Regierungsrat | Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt 


Veranstaltungen

Wichtiges für die betroffenen Betriebe:

  • Neben der 3G-Regelung müssen an Veranstaltungen inklusive Messen in Innenräumen Gesichtsmasken getragen werden
  • Konsumation von Getränken und Speisen sitzend am Tisch
  • Ab 6. Dezember: Veranstaltungen inkl. Messen mit 300 bis 1'000 Teilnehmenden müssen dem Gesundheitsdepartement gemeldet werden

¬ Meldeformular für Veranstaltungen mit 300 - 1'000 Personen


Restaurationsbetriebe

Wichtiges für die betroffenen Betriebe:

  • In Innenräumen von Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokale, müssen alle Personen Gesichtsmasken tragen
  • Konsumation in Restaurationsbetrieben (einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokale) muss an Tischen erfolgen

Bereiche Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport

Wichtiges für die betroffenen Betriebe:

  • In Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport muss von allen Personen eine Gesichtsmaske getragen werden

Ausnahmen von der Maskenpflicht

  • Kinder unter 12 Jahren
  • Personen, welche aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können
  • Private Veranstaltungen unter 30 Personen
  • Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben
  • Personen während der Konsumation von Speisen und Getränken, wenn sie an einem Tisch sitzen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Kontakt zu Gästen oder Besuchern
  • Rednerinnen und Redner und auftretende Personen



Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf unserer Plattform

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.

¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus
¬ Kanton Basel-Stadt | Übersicht Informationen für basel-städtische Unternehmen



 


Pro Innerstadt Basel Stadt Plattform Update
Das letzte Pro Innerstadt Basel Stadt Plattform Update verpasst? Kein Problem, hier findet Ihr alle vergangenen Newsletter!