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Der Bundesrat hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von über 40 Milliarden Franken beschlossen. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Auch im Kultur- und Sportbereich wurden Massnahmen ergriffen, um Konkurse zu verhindern und einschneidende finanziellen Folgen abzufedern. Weitere aktuelle Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen finden Sie auch auf unserer Website unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus.
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Soforthilfe von 4’000 Franken Die Gewerbestiftung, die Stiftung für Bildung, Arbeitsplätze und Förderung der KMU-Wirtschaft in Basel, schafft einen Solidaritätsfonds für Basler Kleinunternehmen. Mit einer Soforthilfe über 4'000 Franken pro Unternehmen soll in Basel-Stadt ein Beitrag zur Existenzsicherung geleistet werden. Über die Webseite www.baselzaemme.ch können Spenden wie auch Anträge zur Soforthilfe umgehend entgegengenommen werden.
¬ 23. März 2020 | Medienmitteilung Solidaritätsfonds für Kleinunternehmen ¬ Mehr Informationen unter baselzaemme.ch
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COVID-Überbrückungskredite – Zahlungsaufschübe – Liquiditätspuffer Aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbrüchen verfügen zahlreiche Unternehmen trotz Kurzarbeitsentschädigung für ihre laufenden Kosten über immer weniger liquide Mittel. Mit einem Bündel von sich ergänzenden Massnahmen soll verhindert werden, dass grundsätzlich solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten: Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten: Damit betroffene KMUs (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) Überbrückungskrediten von den Banken erhalten, wird der Bundesrat ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Milliarden CHF aufgleisen.
¬ 20. März 2020 | Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
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Entsprechende Begehren können bei der Hausbank beantragt werden Am 20. März 2020 hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket zur Abfederung der Folgen des Coronavirus auf die Schweizer Wirtschaft präsentiert. Schwerpunkt bildet dabei ein Garantieprogramm im Umfang von über 20 Milliarden Schweizer Franken. Unternehmen mit Liquiditätsengpässen sollen dabei verbürgte Überbrückungskredite bis zu 10 Prozent ihres Umsatzes oder maximal 20 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung gestellt werden. Informiert Euch am besten direkt bei Euer Hausbank:
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Anspruch auf Taggelder für Selbständige – Prüfung erfolgt über die AHV-Ausgleichskassen Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen: - Schulschliessungen - Ärztlich verordnete Quarantäne - Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes
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Geltende Ansprüche für Eltern sowie für unter Quarantäne stehende Personen Anspruch auf eine Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarantäne. Wie für die Selbstständigen werden die Erwerbsausfälle in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung (EO; Erwerbsersatz bei Dienstleistung oder Mutterschaft) geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Entschädigung ist auf 10 Taggelder für Personen in Quarantänemassnahmen begrenzt.
¬ 20. März 2020 | Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
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Der Bundesrat will eine dauerhafte Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft verhindern und die kulturelle Vielfalt der Schweiz erhalten. Mittels Soforthilfen und Entschädigungen sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Veranstaltungsverbots auf den Kultursektor (Darstellende Künste, Design, Film, Visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen) abgefedert werden. Er stellt dafür in einem ersten Schritt 280 Millionen Franken als erste Tranche für zwei Monate zur Verfügung. Der Bund wird in diesen zwei Monaten die weitere Entwicklung zusammen mit den Kantonen und Kulturorganisationen verfolgen.
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Der Kanton Basel-Stadt informiert unter coronavirus.bs.ch über die aktuelle Einschätzung. Die Informationen werden laufend angepasst. Unter anderem finden Sie grundsätzliche Informationen zur Erkrankung und wie Sie sich davor schützen können, aber auch Tipps zum Umgang mit Anlässen oder Empfehlungen für Reisende.
¬ Mehr Informationen unter coronavirus.bs.ch
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Hier finden Sie ständig aktualisierte Informationen zur Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz und in den Kantonen. Informiert wird auch über Schutzmassnahmen und Infolines, wo sie telefonisch Antworten auf Ihre Fragen erhalten.
¬ Mehr Informationen unter ch.ch
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