Pro Innerstadt Basel
Stadt Plattform | Coronavirus | 24. Februar 2021

Schrittweise Öffnung ab 1. März 2021

Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden.
Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.


Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten.
Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. 

Möglicher weiterer Öffnungsschritt am 22. März
Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen ins Auge fassen.

¬ 24.02.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März
¬ 24.02.2021 | Infografik: 1. Lockerungsschritt − ab 1. März gilt neu


Wiederöffnung der Geschäften ab 1. März 2021

Läden, Museen, Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen können ab 1. März wieder öffnen.
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich - mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien - mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. 

Vorgaben für Schutzkonzepte in Einkaufsläden
Der Zugang zu öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben sowie zu Veranstaltungen ist wie folgt zu beschränken:

  1. In Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche bis 40 Quadratmeter dürfen höchstens 3 Kundinnen oder Kunden anwesend sein.
  2. Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die mindestens zwei Drittel ihres Umsatzes mit dem Verkauf von Lebensmitteln machen, gilt Folgendes:

    1. 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde,
    2. zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden.

  3. Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die weniger als zwei Drittel ihres Umsatzes mit Lebensmitteln machen, gilt Folgendes:

    1. für Läden zwischen 41 und 500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      – 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      – zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden,
    2. für Läden zwischen 501 und 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      – 15 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      – zulässig sind aber mindestens 50 Kundinnen oder Kunden,
    3. für Läden ab 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      – 20 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      – zulässig sind aber mindestens 100 Kundinnen oder Kunden.

  4. In Einrichtungen, in denen sich mehrere Einkaufsläden befinden, deren gesamte Verkaufsfläche grösser ist als 10 000 Quadratmeter (Einkaufszentren), darf die Gesamtzahl der im Einkaufszentrum anwesenden Kundinnen und Kunden nicht grösser sein als die Summe der zulässi- gen Anzahl Kundinnen und Kunden der einzelnen offenen Läden.
  5. In Museen gelten die Beschränkungen nach den Buchstaben a und c sinngemäss.

¬ 24.02.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März
¬ 24.02.2021 | FAQ zu den Massnahmen ab 1. März 2021
¬ 24.02.2021 | Verordnung - Änderung vom 24. Februar 2021


Aktualisierter Bericht zu den wirtschaftlichen Folgen von Covid-19

Basel-Stadt bleibt ein attraktiver, wettbewerbsfähiger Standort.
Insgesamt dürfte auch gemäss der jüngsten Konjunkturprognose der Wirtschaftsstandort Basel-Stadt weniger stark unter den Folgen von Covid-19 leiden als die Schweiz insgesamt. Dennoch kämpfen einzelne basel-städtische Branchen mit starken negativen Folgen. Die Krise hinterlässt auch ihre Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Trotzdem bleibt Basel-Stadt ein attraktiver, wettbewerbsfähiger Standort mit zahlreichen Standortvorteilen und weist eine Wirtschaftsstruktur auf, die in Krisenzeiten stabilisierend wirkt. Diese und weitere Aussagen finden sich in einer Neuauflage des Berichts des Amts für Wirtschaft und Arbeit zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Basel-Stadt.

¬ 16. Februar 2021 | MM WSU | Aktualisierter Bericht zu den wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 in Basel-Stadt


Unterstützungspaket Kanton Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt hat ein Härtefall-Paket bereitgestellt für:
Hotellerie, Gastronomie, Reiseveranstalter- oder vermittler, Marktfahrer, Schausteller, Unternehmen im Bereich Kongresse, Messe- und Standbau sowie Media- und Eventtechnik, Zulieferbetriebe für Hotels und Restaurants, Freizeitbetriebe, «Fasnachtsbetriebe» sowie Detailhandelsbetriebe.

Aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ("Krisenfonds") werden 25,45 Mio. Franken bereitgestellt. Für Gesuche, die auch die Vorschriften des Bundes erfüllen, wird ab sofort ein Zusatzbeitrag des 1.65-fachen der kantonalen Leistung ausbezahlt. Zusammen mit den vom Bund vorgesehenen Mitteln stehen für das Härtefallprogramm von Basel-Stadt 74,5 Millionen Franken zur Verfügung.
Das Gesuch ist spätestens bis 31. März 2021 einzureichen.

¬ hilfe-hgt.bs.ch | COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT
¬ 5. Februar 2021 | Härtefall-Unterstützung Basel-Stadt – aktueller Stand


Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf unserer Plattform

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.

¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus


 


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