Pro Innerstadt Basel
Stadt Plattform | Coronavirus | 13. Januar 2021

Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.


Verschärfte Massnahmen bis am 28. Februar 2021

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen noch einmal verschärft.
Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin und bis Ende Februar geschlossen. Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

¬ 13.01.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen
¬ Grafik zu den Massnahmen ab 18. Januar 2021
¬ Verordnung – Verlängerung der geltenden Massnahmen
¬ Verordnung – Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
¬ Verordnung – Weitere Massnahmenverschärfungen


Schliessung von Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs

Die neuen Massnahmen gelten vom 18. Januar bis am 28. Februar 2021
Der Bundesrat verschärft ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.

¬ 13.01.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen
¬ Verordnung – Weitere Massnahmenverschärfungen


Restaurationsbetriebe bleiben bis 28. Februar 2021 geschlossen

Verlängerung der Schliessungen um weitere fünf Wochen
Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

¬ 13.01.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen
¬ Verordnung – Verlängerung der geltenden Massnahmen
¬ 18.12.2020 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen


Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz

Home-Office- und Maskenpflicht
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist. Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

¬ 13.01.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen
¬ Verordnung – Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer


Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf Härtefallunterstützung HGT

Der Regierungsrat erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Härtefallunterstützung.
Ab sofort können auch Zulieferer von Restaurants und Hotels in Basel-Stadt sowie Unternehmen mit Einrichtungen zur Durchführung von Freizeitaktivitäten Antrag auf eine Härtefallunterstützung stellen. Sie profitieren damit ebenfalls vom kantonalen Programm für Unternehmen, die von der Coronakrise besonders hart getroffen werden. Dieses hatte der Regierungsrat bereits Ende Oktober insbesondere für Unternehmen im Bereich von Gastronomie, Hotellerie und Tourismus eingerichtet.

¬ 12. Januar 2021 | Härtefall-Unterstützung für Hotellerie, Gastronomie und weitere Branchen - aktueller Stand
¬ 5. Januar 2021 | MM Regierungsrat BS | Der Regierungsrat erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Härtefallunterstützung 
¬ 6. Januar 2021 | Härtefall-Unterstützung für Hotellerie, Gastronomie und für weitere Branchen läuft
¬ hilfe-hgt.bs.ch | COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT
¬ 27. Oktober 2020 | Unterstützungsleistungen für Hotellerie, Gastronomie und weitere Tourismusbereiche

GESUCHE KÖNNEN ÜBER DIE PLATTFORM UNTER HILFE-HGT.BS.CH EINGEREICHT WERDEN. 


Aktuelle Unterstützungspakete im Kanton Basel-Stadt

Auf unserer Plattform unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus findet Ihr eine Übersicht aller aktuellen Unterstützungspakete im Kanton Basel-Stadt im Zusammenhang mit dem Coronavirus:

¬ Hotellerie, Gastronomie und Tourismus
¬ Bürgschaften für KMU
¬ Kurzarbeitsentschädigung


Seco bezahlt bis Ende 2020 Kurzarbeitsentschädigungen in Höhe von 9,2 Milliarden Franken aus

Bis Ende 2020 wurden Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) in Höhe von 9,2 Milliarden Franken ausbezahlt.
Der Löwenanteil an Kurzarbeitsentschädigungen ging laut Seco mit bisher 1,9 Milliarden Franken an das Verarbeitende Gewerbe. Auf Hotels und Restaurants entfielen 1,4 Milliarden, den Handel 1,3 Milliarden, «Verkehr und Lagerei» 0,7 Milliarden und auf das Baugewerbe 0,5 Milliarden Franken.

¬ 8. Januar 2021 | htr.ch | Seco hat für Kurzarbeit 9,2 Milliarden ausbezahlt 


Nur 52 Gesuche für Mietzins-Härtefallunterstützung in Basel

Abschlussbericht betreffend Umsetzung der COVID-19-GRB-Mietzinsunterstützung sowie COVID-19-GRB-Geschäftsunkosten-Härtefallunterstützung.
Für kantonale Corona-Mietzinshilfen nach dem sogenannten «Dreidrittel-Modell» sind in Basel-Stadt rund 5,3 Millionen Franken ausbezahlt worden. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Gesuch betrug 3‘545 Franken. Bei der Härtefallunterstützung wurden nur 52 Gesuche eingereicht, 42 davon wurden genehmigt und ausbezahlt. 

¬ 12. Januar 2021 | htr.ch | Nur 52 Gesuche für Mietzins-Härtefallunterstützung in Basel 


Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf unserer Plattform

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.

¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus


 


Pro Innerstadt Basel Stadt Plattform Update
Das letzte Pro Innerstadt Basel Stadt Plattform Update verpasst? Kein Problem, hier findet Ihr alle vergangenen Newsletter!