Pro Innerstadt Basel
Stadt Plattform | Coronavirus | 8. September 2021

Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht auf Innenräume aus

Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Das Zertifikat erlaubt es, Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten. An Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen zudem alle anderen Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht.


Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht

Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen.
Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet.

Facts & Details zu den roten Bereichen (Zertifikatspflicht)

Gastronomie drinnen

  • (Hotel-)Restaurants und (Hotel-)Bars
  • Discos und Tanzlokale

Kultur, Sport und Freizeit drinnen

  • Museen und Bibliotheken
  • Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetriebe
  • Theater, Zoos, Casinos
  • Fitnesscenter, Sportbetriebe, Hallenbäder und Aquaparks
  • Trainings*
  • Musik- und Theaterproben*

Veranstaltungen drinnen*

  • Theater- und Kinovorstellungen
  • Konzerte
  • Sportanlässe
  • Private Anlässe auswärts (z.B. Hochzeitsfeste)
    *Ausnahmen: Proben und Trainings in fixen Gruppen (max. 30 Personen)

Grossveranstaltungen draussen

  • Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen

Facts & Details zu den grünen Bereichen (von der Zertifikatspflicht ausgenommen)

  • Gastronomie-Terrassen
  • Detailhandel (Maskenpflicht & bestehende Massnahmen bleiben bestehen)
  • Hotelübernachtungen
  • Gassenküchen
  • Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen
  • Öffentlicher Verkehr (Maskenpflicht & bestehende Massnahmen bleiben bestehen)
  • Private Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten bis 30 Personen
  • Dienstleistungen von Behörden sowie personenbezogene Dienstleistungen (Z.B. Coiffeursalons, therapeutische und Beratungsangebote) (Maskenpflicht & bestehende Massnahmen bleiben bestehen)

¬ 8. September 2021 | MM Bundesrat | Coronavirus: Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht aus und startet Konsultation zu neuen Einreisebestimmungen
¬ Infografik zu den Massnahmen ab 13. September 2021 (PDF)
¬ FAQ – Ausweitung Zertifikatspflicht
¬ FAQ – Prüfung der Covid-Zertifikate
¬ Covid-19-Verordnung besondere Lage


Wichtiges zur Umsetzung der Zertifikatpflicht

Ab 13. September gilt die Zertifikatspflicht neu auch in Innenbereichen von (Hotel-)Bars und Restaurants.

Wichtiges für die betroffenen Betrieben:

  • Massnahmen in Innenräumen wie Abstand, Maske oder Trennelemente sind aufgehoben
  • Für Gäste von Aussenbereichen (Ohne Zertifikatprüfung) gilt Maskenpflicht in Innenräumen & Toillettenbesuch
  • Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren
  • Die betroffenen Betriebe haben die Aufgabe, die Covid- Zertifikate von Teilnehmenden, Gästen zu überprüfen
  • Überprüfung einheitlich via «COVID Certificate Check»-App
  • Servicepersonal in Restaurants, Fitnessinstruktorinnen, Museumsaufseher oder Helfer bei Sportveranstaltungen sind von der Zertifikatpflicht ausgeschlossen. (Maskenpflicht & bestehende Massnahmen bleiben bestehen).

¬ FAQ – Ausweitung Zertifikatspflicht
¬ FAQ – Prüfung der Covid-Zertifikate
¬ Covid-19-Verordnung besondere Lage


«COVID Certificate Check»-App

Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, steht die «COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung. 
Die betroffenen Betriebe bzw. die Organisatoren von Veranstaltungen haben die Aufgabe, die Covid-Zertifikate von Gästen und Teilnehmenden zu überprüfen. 

Vorgehen bei der Zertifikatsprüfung

  • Zertifikatprüfung (QR-Code) einheitlich via «COVID Certificate Check»-App
  • Abgleichen und sicherstellen von Namen und Geburtsdatum mit einem Ausweisdokument

Die «COVID Certificate Check»-App kann analog der «COVID Certificate»-App von allen im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery kostenlos heruntergeladen werden.

¬ FAQ – Prüfung der Covid-Zertifikate




Erhöhung Härtefall-Zahlungen für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzverlust

Der Kanton Basel-Stadt übernimmt bei der Härtefall-Unterstützung an Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken die vom Bund erhöhte Obergrenzen beim Umsatz und beim Maximalbetrag.
Der Bund passte im Juni 2021 seine Härtefallverordnung an. Er erhöhte für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 5 Millionen Franken, die einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aufweisen, die Härtefall-Unterstützung von 20 auf 30 Prozent des Jahresumsatzes und auf maximal 1.5 Millionen Franken. Damit wurde - analog zu den Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken - für diese kleineren Unternehmen eine sogenannte «Härtefall-im-Härtefall-Regel» geschaffen. Diese Regelung des Bundes gilt auch für das Härtefall-Programm in Basel-Stadt. Von der «Härtefall-im-Härtefall-Regel» werden in erster Linie kleine und mittlere Hotels profitieren können.

¬ 7. Juli 2021 | MM WSU | Härtefall-Programm Basel-Stadt: Erhöhung Härtefall-Zahlungen für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzverlust


 


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