Pro Innerstadt Basel
Stadt Plattform | Coronavirus | 8. Dezember 2020

Verlängerung der Massnahmen im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat heute die aktuell geltenden Massnahmen um eine Woche, das heisst bis und mit Sonntag, 20. Dezember 2020, verlängert. Dies betrifft die kommunizierten Massnahmen vom 20. November 2020.

Kurzum: Kontakte auf das Notwendigste reduzieren, sich an die Maskentragpflicht halten und die SwissCovid App installieren!


Die aktuell geltenden Massnahmen bis 20. Dezember 2020

Die vom Regierungsrat Basel-Stadt am 20. November 2020 verhängten Massnahmen werden um eine Woche, das heisst bis und mit Sonntag, 20. Dezember 2020, verlängert.
Somit gelten weiterhin folgende Massnahmen:

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen. Ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-Aways.
  • Take-Aways müssen zwischen 23.00 – 05.00 Uhr geschlossen bleiben.
  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
  • Des Weiteren werden Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter) sowie Erotikbetriebe geschlossen.
  • Für Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von max. 15 Personen.

¬ 8. Dezember 2020 | MM Regierungsrat BS | Verlängerung der Massnahmen im Kanton Basel-Stadt 
¬ 20. November 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung


Bundesrat passt Covid-Massnahmen an: Weniger Personen in den Läden

Die Regeln für Läden werden ab Mittwoch, 9. Dezember, verschärft.
Um die Menschen noch besser zu schützen, wird die Zahl der Personen reduziert, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten. Die Kapazitätsbeschränkung wird ab dem 9. Dezember bis auf weiteres verschärft, in grösseren Läden von heute 4 auf neu 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde. Dies soll zudem die Bevölkerung dazu anregen, ihre Einkaufszeiten bewusster zu planen.

¬ 4. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Bundesrat fordert Kantone mit negativer Entwicklung zum sofortigen Handeln auf und beschliesst zusätzliche Massnahmen 


COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT

Anträge für das Unterstützungsprogramm können ab sofort eingereicht werden.
Der Kanton Basel-Stadt hat ein Härtefall-Paket bereitgestellt für die Hotellerie, Gastronomie, Reisebüros, Marktfahrer und Schausteller. Damit werden vor allem die Branchen angesprochen, die das Loch, welches der Lockdown im Frühling geschlagen hatte, in der Sommerzeit nicht wieder auffüllen konnten. Der Kanton Basel-Stadt macht das Härtefallprogramm des Bundes auf kantonaler Ebene konkret. Aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden 15 Mio. Franken bereitgestellt. Für Gesuche, die auch die Vorschriften des Bundes erfüllen, kann ein Zusatzbeitrag ausbezahlt werden.
Das Gesuch ist spätestens bis 31. März 2021 einzureichen.

¬ hilfe-hgt.bs.ch | COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT 
¬ 23. November 2020 | MM WSU | Start kantonales Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus

GESUCHE KÖNNEN ÜBER DIE PLATTFORM UNTER HILFE-HGT.BS.CH EINGEREICHT WERDEN. 


Weitere Massnahmen auch im Kanton Basel-Landschaft

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die kantonale Corona-Verordnung angepasst.
Neu müssen unter anderem Gastwirtschaftsbetriebe von 21 bis 6 Uhr geschlossen bleiben. Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sind grundsätzlich verboten. Sämtliche Sportaktivitäten wie Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Freizeitinstitutionen müssen schliessen.
Die Verordnung tritt am 11. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis zum 17. Januar 2021.

¬ 8. Dezember 2020 | MM Regierungsrat Basel-Landschaft | Regierungsrat beschliesst weitergehende Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus


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SwissCovid App und Contact Tracing

Die SwissCovid App für Smartphones trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei.
Beim Contact Tracing werden enge Kontakte von mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht. Die SwissCovid App unterstützt dies: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dadurch können wir Übertragungsketten stoppen. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen.

¬ SwissCovid App für iOS | SwissCovid App für Android


Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf unserer Plattform

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.

¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus




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