Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.
Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist.
Wichtiges für Basel-Stadt:
Aufgrund der seit 1. Dezember 2021 geltenden zusätzlichen Massnahmen im Kanton Basel-Stadt gilt zusätzlich zu den vom Bundesrat erlassenen Massnahmen eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen sowie eine Pflicht zur Konsumation im Sitzen.
Dies gilt aktuell auch für die Gastronomie sowie Clubs & Bars welche auf 2G setzen!
¬ 3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
¬ FAQ zu den Massnahmen ab 6. Dezember 2021
¬ 30. November 2021 | MM RR | Coronavirus: Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt