Pro Innerstadt Basel
Stadt Plattform | Coronavirus | 28. Oktober 2020

Bundesrat beschliesst neue und schweizweit geltende Massnahmen

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ziel ist, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet. 

Nun liegt die Verantwortung bei uns allen – Denn gemeinsam können wir so die Wirtschaft und unser normales Leben bestmöglich aufrecht erhalten und unsere Gesellschaft schützen.
Kurzum: Kontakte auf das Notwendigste reduzieren, sich an die Maskentragpflicht halten und die SwissCovid App installieren!


Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie

Die neuen Massnahmen betreffen Restaurationsbetriebe, Veranstaltungen und die Maskenpflicht.
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ziel ist, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet.

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie
¬ Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage (28.10.20)
¬ FAQ – Neue Massnahmen
¬ Grafik: Massnahmen ab 29.10.20
¬ Das neue BAG Plakat in rot gibt es zum Download unter bag-coronavirus.ch/downloads/


Neue Regeln für Restaurationsbetriebe

Sperrstunde für Restaurants und Bars – Clubs werden geschlossen.
In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. Ausserdem sind die Betriebe verpflichtet, alle Kontaktdaten korrekt zu erfassen. Des weiteren ist der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen bis auf weiteres untersagt. 

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie


Veranstaltungen nur noch bis 50 Personen

Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt.
Das betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin möglich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen. Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, wird die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschränkt.

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie


Maskenpflicht wird weiter ausgedehnt

Masken müssen neu auch in gewissen Aussenbereichen getragen werden.
Seit dem 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht für alle Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs und an Bahn- und Flughäfen. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Gäste in Restaurants und Bars, wenn sie am Tisch sitzen.

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie


Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Maskenpflicht an Arbeitsplätzen ohne genügenden Abstand.
In Innenräumen muss jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine Gesichtsmaske tragen, es sei denn, die Arbeitsbereiche haben genügend Abstand oder befinden sich in abgetrennten Räumen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie


Unterstützungsleistungen für Hotellerie, Gastronomie und weitere Tourismusbereiche

Der Regierungsrat BS stellt 15 Millionen Franken bereit.
Der Regierungsrat beschliesst ein Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie sowie weitere Tourismusbereiche und erlässt die entsprechende Verordnung. Für das Unterstützungsprogramm stellt der Regierungsrat den Betrag von 15 Millionen Franken bereit, den er dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entnimmt. Eine entsprechende Motion wird damit innerhalb eines Monats umgesetzt.

¬ 27. Oktober 2020 | Unterstützungsleistungen für Hotellerie, Gastronomie und weitere Tourismusbereiche


Kontaktdaten bequem und sicher sammeln

Drei Apps für eine verlässliche und sicher Kontaktdatenerfassung.
Die Mindful App ist die einfachste Lösung für Gastrobetriebe, die aktuellen Vorschriften zur Kontaktdatenerfassung einzuhalten, ohne dass sich die Gäste registrieren oder persönliche Daten freigeben müssen.

¬ Mindful: Check-in App für Restaurants, Kinos, Clubs


SwissCovid App und Contact Tracing

Die SwissCovid App für Smartphones trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei.
Beim Contact Tracing werden enge Kontakte von mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht. Die SwissCovid App unterstützt dies: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dadurch können wir Übertragungsketten stoppen. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen.

¬ SwissCovid App für iOS | SwissCovid App für Android


«Hier gilt Maskenpflicht» Plakat für Euer Unternehmen

Das neue Plakat erhaltet Ihr kostenlos zum Download.
Der Kanton Basel-Stadt stellt Euch das neue Plakat «Hier gilt Maskenpflicht» zum Download und zur Verwendung im eigenen Unternehmen zur Verfügung. Es kommt im selben Layout daher, wie die bereits über die Stadtgrenzen bekannte Kampagne «Seifen Boss» und profitiert daher von einem grossen Wiedererkennungswert und einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung.


Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf unserer Plattform

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.

¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus




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