|
Am Montag, 27.04.2020 beginnt die erste Etappe zur Rückkehr in den normalen Alltag. So dürfen z.B. Coiffeurgeschäfte oder Bau- und Gartenfachmärkte wieder ihre Türen öffnen. Dies selbstverständlich nur unter Einhaltung gewisser Schutzmassnahmen. Um hier den Basler Unternehmen einen Überblick verschaffen zu können, hat das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt branchenübergreifende Empfehlung für Schutzkonzepte in einem praktischen Merkblatt zusammengefasst. Weitere aktuelle Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen finden Sie auch auf unserer Website unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus.
|
|
Die allgemeinen Empfehlungen des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt für die Wiedereröffnung Die nun beginnenden Lockerungen werden stufenweise umgesetzt und durch Schutzkonzepte begleitet. Zur Umsetzung eines solchen Schutzkonzepts im eigenen Betrieb hat das Gesundheitsdepartment des Kantons Basel-Stadt branchenübergreifende Empfehlungen zusammengestellt. Dabei sind nicht alle der aufgeführten Punkte für alle Branchen / Dienstleistungen relevant; vielmehr sollen die im Merkblatt aufgeführten Punkte als allgemeine Hilfestellung verstanden werden. Die Empfehlungen können aber neben anderen Dokumenten als Grundlage für allfällige Überprüfungen verwendet werden soweit die Empfehlungen in der jeweiligen Branche anwendbar sind. Jeder Betrieb muss seine konzeptgestützten Schutzmassnahmen aufzeigen können. Eine Abklärung bei den jeweiligen Branchenverbänden ist empfehlenswert.
|
|
|
Vorlagen für Unternehmen und Branchenorganisationen Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Die Pflicht, ein Schutzkonzept erarbeiten zu müssen, richtet sich auch an diejenigen Betriebe, welche ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten. Falls sie bereits über ein Schutzkonzept verfügen, müssen sie überprüfen, ob dieses den Vorgaben des Muster-Schutzkonzepts entspricht und gegebenenfalls die nötigen Anpassungen vornehmen. Sie können ihr Schutzkonzept auch gemäss der vorgeschlagenen Struktur umformulieren. Falls sie noch kein Schutzkonzept haben, müssen sie ein solches erstellen und umsetzen. Für all diese Anpassungen wird ihnen eine angemessene Frist gewährt.
|
|
|
Mit den schrittweisen Lockerungen können ab dem 27. April 2020 Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien sowie ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April entschieden. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Alle Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet.
¬ 16. April 2020 | Bundesrat lockert schrittweise Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus
|
|
|
Diese Betriebe sind weiterhin offen Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten, Apotheken und Drogerien bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Hotel-Restaurants dürfen nicht für externe Gäste zugänglich sein. Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten.
Mit den schrittweisen Lockerungen können ab dem 27. April 2020 Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien sowie ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Restaurants wieder öffnen dürfen und Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen. Alle Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet.
|
|
|
Wir unterstützen Euch bei der Suche nach lokalen Anbietern Desinfektionsmittel, Markierungskleber, Informationstafeln, Schutzmasken oder Schutzscheiben aus Plexiglas – der Bedarf an Material für die Umsetzung der Wiedereröffnung ist gross, aber wo erhält man dieses Material überhaupt? Gerne unterstützen wir Euch bei der Suche mit Tipps oder mit einer Auswahl an verschiedenen und im besten Fall regionalen Anbietern.
|
|
|
Der Kanton Basel-Stadt informiert unter coronavirus.bs.ch über die aktuelle Einschätzung. Die Informationen werden laufend angepasst. Unter anderem finden Sie grundsätzliche Informationen zur Erkrankung und wie Sie sich davor schützen können, aber auch Tipps zum Umgang mit Anlässen oder Empfehlungen für Reisende.
¬ Mehr Informationen unter coronavirus.bs.ch
|
|
|
Hier findet Ihr ständig aktualisierte Informationen zur Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz und in den Kantonen. Informiert wird auch über Schutzmassnahmen und Infolines, wo Ihr telefonisch Antworten auf Eure Fragen erhaltet.
¬ Mehr Informationen unter ch.ch
|
|
|
|