Pro Innerstadt Basel
Stadt Plattform | Coronavirus | 23. November 2020

Start kantonales Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus

Der Kanton Basel-Stadt unterstützt Betriebe von Hotellerie, Gastronomie, Reiseveranstaltung und -vermittlung, Busreisen, Schaustellung und Markthandel mit finanziellen Beiträgen. Dafür stehen 15 Millionen Franken bereit. Wenn ein Gesuch auch die Härtefallvorgaben des Bundes erfüllt, wird der Beitrag erhöht. Anträge können ab sofort eingereicht werden. Das Gesuch ist spätestens bis 31. März 2021 einzureichen.

Folgend findet ihr sämtliche Informationen zu den Voraussetzungen und zu den benötigten Unterlagen.
Die Gesuche können über die eigens dafür eingerichtete Plattform des Kantons unter hilfe-hgt.bs.ch eingereicht werden.


COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT

Anträge für das Unterstützungsprogramm können ab sofort eingereicht werden.
Der Kanton Basel-Stadt hat ein Härtefall-Paket bereitgestellt für die Hotellerie, Gastronomie, Reisebüros, Marktfahrer und Schausteller. Damit werden vor allem die Branchen angesprochen, die das Loch, welches der Lockdown im Frühling geschlagen hatte, in der Sommerzeit nicht wieder auffüllen konnten. Der Kanton Basel-Stadt macht das Härtefallprogramm des Bundes auf kantonaler Ebene konkret. Aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden 15 Mio. Franken bereitgestellt. Für Gesuche, die auch die Vorschriften des Bundes erfüllen, kann ein Zusatzbeitrag ausbezahlt werden.
Das Gesuch ist spätestens bis 31. März 2021 einzureichen.

¬ hilfe-hgt.bs.ch | COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT 
¬ 23. November 2020 | MM WSU | Start kantonales Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus


Antragsberechtigte Betriebe

Die Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinn ist im Kanton Basel-Stadt.
Der Betrieb ist mindestens seit 1. Januar 2019 in Basel-Stadt ansässig.

  • Beherbergungsbetriebe und Restaurationsbetriebe im Sinne des Gastgewerbegesetzes
  • Andere Unternehmen (insbesondere Event-Catering-Anbieter) im gleichen Markt wie Beherbergungs- und Restaurationsbetriebe
  • Reiseveranstalterinnen oder Reiseveranstalter oder Reisevermittlerinnen oder Reisevermittler im Sinne des Bundesgesetzes über Pauschalreisen, welche mindestens 80 % ihres Umsatzes aus der Veranstaltungs- oder Vermittlungstätigkeit erzielen und über eine Kundengeldabsicherung verfügen
  • Veranstalterinnen und Veranstalter von Busreisen, die über eine Zulassung gemäss dem Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen verfügen
  • Schaustellerinnen und Schausteller, welche über eine entsprechende kantonale Bewilligung verfügen
  • Markthändlerinnen und Markthändler, die mindestens 80 % ihres Umsatzes mit dem Verkauf an Märkten erzielen und mehrwertsteuerpflichtig sind

Voraussetzungen

Längerfristiger und namhafter Umsatzrückgang: Davon ist in der Regel auszugehen, wenn der Umsatz im Jahr 2020 um mindestens 20 % tiefer ist als im Jahr 2019. Kurzarbeitsentschädigungen, die Entschädigung des Erwerbsausfalls, Kredite gestützt au die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung sowie Mietzinshilfe (Dreidrittel-Modell) werden nicht an den Umsatz 2020 angerechnet.

Profitables oder kostendeckendes Wirtschaften: Davon ist auszugehen, wenn 2018 und 2019 ein Jahresgewinn nach Abschreibungen ausgewiesen wurde. Bei einem Verlust von weniger als 3 % im Verhältnis zum Bruttoertrag wird eine vertiefte Prüfung vorgenommen.

Erfüllung der Zahlungspflichten: Das Erfordernis ist erfüllt, wenn:

  • Keine Verlustscheine vorliegen
  • Keine Betreibungen im Umfang von mehr als 10 % des Jahresumsatzes vorliegen
  • Höchsten drei Betreibungen unterschiedlicher Gläubiger vorliegen.
  • Per 15. März 2020 keine Ausstände gegenüber der öffentlichen Hand, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Sozialversicherungen vorliegen
  • Kein Konkurs- oder Nachlassverfahren hängig und Betrieb nicht in Liquidation ist

Notwendige Unterlagen

Alle Betriebe:

  • Ausweis über UVG-Lohnsumme 2019 (UVG-Schlussabrechnung 2019)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (Ausstellungsdatum höchstens 30 Tage vor Antragsstellung)
  • Jahresabschlüsse 2018 und 2019 (revidierte Abschlüsse, falls die Antragstellerin der Revisionspflicht unterliegt)
  • Belege über erhaltene Finanzhilfen von Bund und/oder Kanton
  • Bestätigungen der Ausgleichskasse, der Steuerverwaltung, der Unfallversicherungsgesellschaft und der Pensionskasse, dass per 15. März 2020 keine offenen Forderungen bestanden
  • Mehrwertsteuerabrechnungen 2018, 2019 und 2020 (2019 und 2020 Quartalsabrechnungen)
  • Personalliste (Stand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung)
  • Handelsregisterauszug

Zusätzlich für Beherbergungsbetriebe, Restaurationsbetriebe, Saalbetriebe und Unterhaltungsbetriebe:

  • Betriebsbewilligung nach Gastgewerbegesetz
  • Zusätzlich für Veranstalterinnen und Veranstalter von Busreisen:
  • Betriebsbewilligung nach dem Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG)

Zusätzlich für Reiseveranstalterinnen oder Reiseveranstalter:

  • Bestätigung des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche oder einer anderen gleichwertigen Institution (z.B. Swiss Travel Security; TPA- Travel Professional Association; FAIR – Reisegarant; Reisegarantie-Stiftung der Universal Flugreisen AG, Vaduz) über Kundengeldabsicherung

Zusätzlich für Schaustellerinnen und Schausteller:

  • Schaustellerbewilligung



Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf unserer Plattform

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.

¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus


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