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Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Damit ist der Öffnungsschritt grösser als in der Konsultation vorgeschlagen.
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Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen stark reduziert und vereinfacht. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Der fünfte Öffnungsschritt geht insbesondere in folgenden Punkten weiter als die Konsultationsvorlage: - Keine Beschränkung der Anzahl Gäste pro Tisch in Restaurants
- Keine Beschränkungen der Kapazität und Anzahl Personen sowie keine Maskenpflicht bei Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat
- Keine Homeoffice-Pflicht; stattdessen gilt eine Homeoffice-Empfehlung
- Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien
- Keine Beschränkung für Präsenzveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und in der Weiterbildung.
¬ Übersichtsgrafik: Öffnungsschritt 26. Juni 2021 ¬ 23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt ¬ FAQ Massnahmen vom 26. Juni 2021
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In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen. In Aussenbereichen wird die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Der Abstand zwischen den Gästegruppen ist auch hier einzuhalten. Draussen müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden und die Maskenpflicht wird ebenfalls aufgehoben.
Im Restaurant Innenbereich gilt: - Sitzpflicht während der Konsumation
- Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden
- Kontaktdaten einer Person pro Gruppe
- Maskenpflicht sofern nicht am Tisch sitzend
Im Restaurant Aussenbereich: - Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden
¬ Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021 ¬ 23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
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Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt sind, entfällt die Maskenpflicht. Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.
Bei Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat gilt: - Keine Beschränkungen mehr
Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt: - Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen.
- Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden.
- Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen.
- Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
- Draussen gilt: keine Maskenpflicht.
- Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.
¬ Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021 ¬ 23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
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Projekt ZwischenZeit Basel zur Förderung der Nachtkultur. Der Regierungsrat unterstützt das Projekt ZwischenZeit Basel des Vereins Kultur & Gastronomie mit einem Projektbeitrag in der Höhe von 190'000 Franken und ermöglicht damit im Spätsommer 2021 die Durchführung mehrerer kultureller Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit entsprechenden Schutzmassnahmen. Das Projekt, welches von der Taskforce Nachtkultur eng begleitet worden ist, unterstützt hiesige Konzert- und Clubveranstaltende, regionale Kunstschaffende und das lokale Veranstaltungsgewerbe. Gleichzeitig profitiert die breite Bevölkerung vom kulturellen Angebot. Mit dieser Entscheidung setzt der Regierungsrat ein Zeichen und fördert aktiv die Nachtkultur, die ausgesprochen stark von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen ist.
¬ 1. Juni 2021 | MM RR BS | Projekt ZwischenZeit Basel zur Förderung der Nachtkultur im öffentlichen Raum im Jahr 2021
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Der Kanton Basel-Stadt verlängert die Unterstützung für Ausbildungsbetriebe letztmals bis Ende September 2021. Der Kanton Basel- Stadt unterstützte seit Frühjahr 2020 die Aufrechterhaltung der Lehrlingsausbildung mit finanziellen Mitteln aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit («Krisenfonds»). Anspruchsberechtigt sind Betriebe, welche Kurzarbeitsentschädigungen der Arbeitslosenversicherung beziehen. Übernommen werden die Bruttolöhne der Lernenden sowie die Kosten für die überbetrieblichen Kurse.
¬ 17. Juni 2021 | MM WSU | Unterstützung für Ausbildungsbetriebe bis Ende September 2021 verlängert
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Der Grosse Rat bewilligt 19 Mio. Franken für die Absicherung von Grossveranstaltungen mit 5000 Personen und mehr in den Bereichen Messen, Kultur und Sport. Damit wird ab Juli die Durchführung von grossen Veranstaltungen im Kultur-, Sport und Messebereich erleichtert. Dies wurde in der Grossratssitzung vom 23. Juni 2021 beschlossen.
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