Pro Innerstadt Basel
Stadt Plattform | Coronavirus | 20. November 2020

Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung

Im Kanton Basel-Stadt steigen die Covid-19-Fallzahlen stark an und belasten die Gesundheitsversorgung schwer. Um einer weiteren Ausbreitung der Pandemie im Kanton Basel-Stadt entgegenzuwirken und eine Überlastung der Spitäler zu verhindern, verschärft der Regierungsrat Basel-Stadt die kantonale Covid-19-Verordnung: Er sieht mehrere Massnahmen vor, welche am Montag, 23. November 2020 in Kraft treten und bis Sonntag, 13. Dezember 2020 befristet sind. Dazu gehören unter anderem auch die Schliessung der Restaurationsbetriebe sowie die Beschränkung von Veranstaltungen auf maximal 15 Personen. Geschäfte können weiterhin in Einhaltung der Schutzmassnahmen geöffnet bleiben.


Restaurationsbetriebe werden geschlossen

Die Massnahmen gelten vom 23. November bis am 13. Dezember 2020.
Der Regierungsrat Basel-Stadt sieht mehrere Massnahmen vor, welche am Montag, 23. November 2020 in Kraft treten und bis Sonntag, 13. Dezember 2020 befristet sind. Dies betrifft folgende Punkte:

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen. Ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-Away.
  • Take-Away müssen zwischen 23.00 – 05.00 Uhr geschlossen bleiben.
  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
  • Des Weiteren werden Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter) sowie Erotikbetriebe geschlossen.
  • Für Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von max. 15 Personen.

¬ 20. November 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung
¬ Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt
¬ Erläuterungen zur Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt


Max. 15 Personen bei Veranstaltungen

Veranstaltungen werden bis am 13. Dezember 2020 auf max. 15 Personen beschränkt.
In seiner Medienmitteilung vom 20. November 2020 hat der Regierungsrat Basel-Stadt nebst weiteren Massnahmen verlauten lassen, dass Veranstaltungen im Kanton Basel-Stadt vom 23. November bis am 13. Dezember 2020 auf maximal 15 Personen beschränkt werden müssen.

¬ 20. November 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung


Erweitertes Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie und weitere Tourismusbereiche

Gesuche sind schon vor Ende November über ein spezielles Portal möglich.
Der Basler Regierungsrat hat die am 27. Oktober 2020 erlassene «Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm insbesondere für Hotellerie und Gastronomie» rückwirkend per 1. November 2020 ergänzt. Er bestimmte die Branchen, welche am kantonalen Unterstützungsprogramm teilnehmen können und erarbeitete das Reglement.

Ab Montag, 23. November 2020 sind Gesuchstellungen über das Portal möglich, das detailierte Reglement sowie den Verweis zum Portal finden Sie ab Montag auf unserer Coronavirus Plattform.
Für die Eingabe sind zahlreiche Unterlagen in digitaler Form einzureichen:

  • Ausweis über die UVG-Lohnsumme 2019 (UVG-Schlussabrechnung 2019). Erhältlich bei Ihrer Versicherung
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 30 Tage)
  • Jahresabschlüsse 2018 und 2019 (revidierte Abschlüsse, falls die Antragstellerin der Revisionspflicht unterliegt)
  • Belege über erhaltene Finanzhilfen von Bund oder Kanton (ohne Kurzarbeitsentschädigungen, ohne Erwerbsausfallentschädigungen, ohne Kredite, ohne Solidarbürgschaften, ohne Mietzinshilfen aus dem Dreidrittel-Rettungspaket)
  • Bestätigungen der Ausgleichskasse, der Steuerverwaltung, der Unfallversicherungsgesellschaft und der Pensionskasse, dass per 15. März 2020 keine offenen Forderungen bestanden.
  • Mehrwertsteuerabrechnungen 2018, 2019 und 2020 (2019 und 2020 Quartalsabrechnungen)
  • Personalliste (Stand zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung)
  • Handelsregisterauszug
  • Betriebsbewilligung nach Gastgewerbegesetz

Bundesrat passt Covid-Unterstützungshilfen der zweiten Welle an

Dies betrifft das Härtefallprogramm sowie die Bereiche Kurzarbeit und Sport.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 beschlossen, dem Parlament für eine dringliche Beratung in der Wintersession punktuelle Anpassungen am Covid-19-Gesetz vorzuschlagen. Damit könnte besser auf die aktuellen Entwicklungen der zweiten Welle der Covid-Pandemie reagiert werden. Der Vorschlag beinhaltet eine Aufstockung des Härtefallprogramms auf insgesamt eine Milliarde und eine Erhöhung des Anteils des Bundes auf rund zwei Drittel. Ergänzend sollen die Leistungen im Bereich der Kurzarbeit erweitert werden. Im Sport sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs auch mit à-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können.

¬ 18. November 2020 | MM Bundesrat | Bundesrat passt Covid-Unterstützungshilfen der zweiten Welle an


Regierungsrat stellt weitere 5 Millionen Franken zur Verfügung

Weitere 5 Millionen für Basler Kulturunternehmen bis Ende 2020.
Nachdem der Bund im Oktober die Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Covid-19-Pandemie für die Schweizer Kulturlandschaft bis Dezember 2021 verlängert hat, führt nun auch der Kanton Basel-Stadt sein Engagement für den stark betroffenen Kulturbereich fort: Er stellt weitere 5 Mio. Franken aus dem Krisenfonds zur Verfügung. Neu können Kulturunternehmen zusätzlich zu Ausfallentschädigungen auch Beiträge für Transformationsprojekte beantragen. Seit Frühjahr 2020 und bis Ende 2021 stehen somit im Kanton Basel-Stadt gesamthaft 40 Mio. Franken für Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich zur Verfügung.

¬ Regierungsrat stellt bis Ende 2021 weitere 5 Millionen Franken zur Verfügung


«Hier gilt Maskenpflicht» Plakat für Euer Unternehmen

Das neue Plakat erhaltet Ihr kostenlos zum Download.
Der Kanton Basel-Stadt stellt Euch das neue Plakat «Hier gilt Maskenpflicht» zum Download und zur Verwendung im eigenen Unternehmen zur Verfügung. Es kommt im selben Layout daher, wie die bereits über die Stadtgrenzen bekannte Kampagne «Seifen Boss» und profitiert daher von einem grossen Wiedererkennungswert und einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung.


Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Maskenpflicht an Arbeitsplätzen ohne genügenden Abstand.
In Innenräumen muss jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine Gesichtsmaske tragen, es sei denn, die Arbeitsbereiche haben genügend Abstand oder befinden sich in abgetrennten Räumen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.

¬ 28. Oktober 2020 | MM Bundesrat | Weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie


SwissCovid App und Contact Tracing

Die SwissCovid App für Smartphones trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei.
Beim Contact Tracing werden enge Kontakte von mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht. Die SwissCovid App unterstützt dies: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dadurch können wir Übertragungsketten stoppen. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen.

¬ SwissCovid App für iOS | SwissCovid App für Android


Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf unserer Plattform

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.

¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus




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