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Wegen des starken Anstiegs der Coronainfektionen hat der Bundesrat zusätzliche schweizweit gültige Massnahmen ergriffen. Die neuen Massnahmen betreffen unter anderem: Einschränkungen für private Veranstaltungen, keine öffentlichen Versammlungen von mehr als 15 Personen, ausgeweitete Maskenpflicht und eine Homeoffice-Empfehlung und gelten ab sofort.
Nun liegt die Verantwortung bei uns allen – Denn gemeinsam können wir so die Wirtschaft und unser normales Leben bestmöglich aufrecht erhalten und unsere Gesellschaft schützen. Kurzum: Kontakte auf das Notwendigste reduzieren, sich an die Maskentragpflicht halten und die SwissCovid App installieren!
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Schweizweite Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen. Diese gilt für alle Bahnhöfen, Flughäfen und Bus- und Tramhaltestellen. Zusätzlich gilt neu auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht, zum Beispiel in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Konzertlokalen, Innenräumen von zoologischen und botanischen Gärten und Tierparks, Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons, Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer), Eingangs- und Garderobenräume von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren, in Arztpraxen, Spitälern, Kirchen und religiösen Einrichtungen, Beratungsstellen und Quartierräumen. Ebenso gilt eine Maskentragpflicht in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind.
¬ 18. Oktober 2020 | Der Bundesrat hat mehrere, schweizweit gültige Massnahmen ergriffen ¬ 18. Oktober 2020 | Anpassungen vom 18. Oktober 2020 der Covid-19-Verordnung ¬ 18. Oktober 2020 | FAQ des Bundes zur neuen Verordnung 18. Oktober 2020 ¬ 18. Oktober 2020 | Grafik zu den aktuellen Massnahmen des Bundes
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Keine Versammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum. Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass private Anlässe in den öffentlichen Raum verlagert werden. Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt. Bei öffentlichen Veranstaltungen bis 1000 Personen in Aussenräumen muss das Schutzkonzept die erforderlichen Schutzmassnahmen vorsehen (je nachdem Distanz, Gesichtsmaske und/oder Kontaktangaben). Zusätzlich gilt die Pflicht zur Bildung von Sektoren à 100 Personen bei öffentlichen Veranstaltungen ab 100 Personen. Die neuen Vorgaben des Bundes gelten nicht für Grossveranstaltungen ab 1000 Personen, da der Kanton die Bewilligung für eine solche Veranstaltung grundsätzlich erteilen muss.
¬ 18. Oktober 2020 | Der Bundesrat hat mehrere, schweizweit gültige Massnahmen ergriffen ¬ 18. Oktober 2020 | FAQ des Bundes zur neuen Verordnung 18. Oktober 2020
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Verbindliche Empfehlung, wenn möglich von zuhause aus zu arbeiten. Der Bundesrat hat zudem die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» mit einem Absatz zum Homeoffice ergänzt. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten. Mit dem Arbeiten zu Hause können grössere Menschenansammlungen vor allem zu Stosszeiten vermieden und enge Kontakte am Arbeitsplatz reduziert werden. Zudem wird das Risiko vermindert, dass bei einem Covid-19-Fall ganze Arbeitsteams in Quarantäne müssen. Die Unternehmen werden aufgefordert, wie im Frühling 2020 die Empfehlungen des BAG während der Covid-19-Epidemie bezüglich Homeoffice zu beachten. Es besteht indes keine Pflicht zum Homeoffice.
¬ 18. Oktober 2020 | Der Bundesrat hat mehrere, schweizweit gültige Massnahmen ergriffen
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Die SwissCovid App für Smartphones trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei. Beim Contact Tracing werden enge Kontakte von mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht. Die SwissCovid App unterstützt dies: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dadurch können wir Übertragungsketten stoppen. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen.
¬ SwissCovid App für iOS | SwissCovid App für Android
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Das neue Plakat erhaltet Ihr kostenlos zum Download. Der Kanton Basel-Stadt stellt Euch das neue Plakat «Hier gilt Maskenpflicht» zum Download und zur Verwendung im eigenen Unternehmen zur Verfügung. Es kommt im selben Layout daher, wie die bereits über die Stadtgrenzen bekannte Kampagne «Seifen Boss» und profitiert daher von einem grossen Wiedererkennungswert und einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung.
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Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen. Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.
¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus
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