Pro Innerstadt Basel
Stadt Plattform | Coronavirus | 18. Dezember 2020

Bundesrat verschärft die nationalen Massnahmen erneut

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen noch einmal verstärkt. Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schweizweit geschlossen. Take-Away-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt. Zudem wird die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten darf, weiter eingeschränkt.


Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen noch einmal verstärkt.
Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schweizweit geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste. Take-Away-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt. Zudem wird die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten darf, weiter eingeschränkt.

¬ 18. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe
¬ Grafik zu den Massnahmen ab 22. Dezember 2020
¬ Verordnung Massnahmenverschärfung Dezember 2020


Kapazitäten in Einkaufsläden werden weiter eingeschränkt

Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche.
Der Zugang zu öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben sowie zu Veranstaltungen ist wie folgt zu beschränken und gilt ab Dienstag, 22. Dezember:

  • In Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche bis 40 Quadratmeter dürfen höchstens 3 Kundinnen oder Kunden anwesend sein.
  • Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die mindestens zwei Drittel ihres Umsatzes mit dem Verkauf von Lebensmitteln machen, gilt Folgendes:

    1. 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde,
    2. zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden.

  • Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die weniger als zwei Drittel ihres Umsatzes mit Lebensmitteln machen, gilt Folgendes:

    1. für Läden zwischen 41 und 500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      – 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      – zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden,
    2. für Läden zwischen 501 und 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      – 15 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      – zulässig sind aber mindestens 50 Kundinnen oder Kunden,
    3. für Läden ab 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
      – 20 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
      – zulässig sind aber mindestens 100 Kundinnen oder Kunden.

¬ Verordnung Massnahmenverschärfung Dezember 2020


Die aktuell geltenden Massnahmen in Basel-Stadt

Die aktuell bis und mit Freitag, 22. Januar 2021 geltenden Massnahmen im Kanton Basel-Stadt unter Berücksichtigung der Bundesvorgaben:

  • Restaurants & Bars bleiben geschlossen
  • Läden müssen zwischen 19.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben
  • Sportbetriebe bleiben geschlossen
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen
  • Kapazitäten in Einkaufsläden werden weiter eingeschränkt
  • Take-Away Betriebe dürfen zwischen 06.00 und 23.00 Uhr geöffnet sein
  • Am 25. & 26. Dezember sowie 1. Januar 2021 müssen sämtliche Geschäfte geschlossen bleiben

¬ 18. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Bundesrat verschärft nationale Massnahmen
¬ 15. Dezember 2020 | MM Regierungsrat | Der Regierungsrat verlängert die Massnahmen


Verlängerung und Wiederaufnahme der Kurzarbeit

Der Bundesrat hat das summarische Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nochmals bis am 31. März 2021 verlängert.
Die Verlängerung des summarischen Verfahrens hat zur Folge, dass auch zwei Bestimmungen der Arbeitslosenversicherungsverordnung AVIV ihre Gültigkeit behalten: Die Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen weiterhin nicht abgezogen werden. Zudem wird das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. Zudem befindet sich eine weitere Verordnungsanpassung in der Konsultation.

¬ 18. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Verlängerung und Wiederaufnahme von Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit


Sonntagsverkäufe aufgrund von Corona abgesagt

Die Sonntagsverkäufe 2020 in Basel sind aufgrund der aktuellen Situation und den Massnahmen des Bundesrats abgesagt.
Die Sonntagsverkäufe – oder auch bekannt als «Silberner und Goldener Sonntag» – finden in Basel aufgrund der aktuellen Lage rund um das Coronavirus im 2020 leider nicht statt.

¬ Sonntagsverkäufe in Basel 2020


Zusätzliche 10,45 Millionen für das Unterstützungsprogramm HGT

Gesamtunterstützungspaket von 74,5 Millionen Franken.
Der Regierungsrat versteht die Sorgen der Gastronomiebranche. Darum spricht der Regierungsrat den Gastro- und Hotellerieunternehmen weitere Unterstützungsmittel zu, entlang der heutigen Verlängerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Dafür entnimmt er dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit weitere 10,45 Millionen Franken. Zusammen mit den bereits früher gesprochenen 15 Millionen Franken ergibt sich ein kantonales Unterstützungspaket von 25,45 Millionen Franken. Dieses bildet die Voraussetzung dafür, dass der Bund die Härtefallunterstützung ebenfalls erhöht. Der Kanton Basel-Stadt und der Bund stellen damit im Rahmen des laufenden Härtefallprogramms ein Gesamtunterstützungspaket in der Höhe von 74,5 Millionen Franken zur Verfügung.

¬ 15. Dezember 2020 | MM Regierungsrat | Regierungsrat erhöht die Unterstützungsbeiträge für Gastronomie und Hotellerie


COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT

Anträge für das Unterstützungsprogramm können ab sofort eingereicht werden.
Der Kanton Basel-Stadt hat ein Härtefall-Paket bereitgestellt für die Hotellerie, Gastronomie, Reisebüros, Marktfahrer und Schausteller. Damit werden vor allem die Branchen angesprochen, die das Loch, welches der Lockdown im Frühling geschlagen hatte, in der Sommerzeit nicht wieder auffüllen konnten. Der Kanton Basel-Stadt macht das Härtefallprogramm des Bundes auf kantonaler Ebene konkret. Aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden 15 Mio. Franken bereitgestellt. Für Gesuche, die auch die Vorschriften des Bundes erfüllen, kann ein Zusatzbeitrag ausbezahlt werden.
Das Gesuch ist spätestens bis 31. März 2021 einzureichen.

¬ hilfe-hgt.bs.ch | COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT 
¬ 23. November 2020 | MM WSU | Start kantonales Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus

GESUCHE KÖNNEN ÜBER DIE PLATTFORM UNTER HILFE-HGT.BS.CH EINGEREICHT WERDEN. 


SwissCovid App und Contact Tracing

Die SwissCovid App für Smartphones trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei.
Beim Contact Tracing werden enge Kontakte von mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht. Die SwissCovid App unterstützt dies: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dadurch können wir Übertragungsketten stoppen. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen.

¬ SwissCovid App für iOS | SwissCovid App für Android


Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf unserer Plattform

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.

¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus


 


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