Pro Innerstadt Basel
Stadt Plattform | Coronavirus | 17. Dezember 2021

2G für Restaurants und Kultur sowie 2G+ für Discos und Bars

Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht.


Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen

Bundesrat verstärkt Massnahmen - befristet bis 24. Januar 2022.
Der Bundesrat hat heute nach Konsultation der Kantone, der zuständigen Parlamentskommissionen, der Sozialpartner und direktbetroffener Verbände weitergehende Massnahmen beschlossen. Sie sind ab Montag, 20. Dezember gültig und bis am 24. Januar 2022 befristet. 

¬ 17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
¬ FAQ zu den Massnahmen ab 20. Dezember 2021
¬ Grafik zu den Massnahmen ab 20. Dezember 2021


2G für Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe

Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt, gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen).
Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

¬ 17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen


2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken

Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+).
Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa bei Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. 

Nach der Konsultation wurde diese Regel ergänzt: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

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Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt

Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. 
Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht. 

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Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf unserer Plattform

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.

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