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Ausweitung auf weitere öffentlich zugängliche Innenräume. Die Bestimmung der Maskentragpflicht wird ausgeweitet auf öffentlich zugängliche Innenräume weiterer Einrichtungen und Betriebe wie Restaurationsbetriebe, einschliesslich Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale, Museen, Kinos, Theater, Empfangs- und Pausenbereiche von Sport- und Fitnesszentren, Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Coiffeure oder Massagen, Banken, Poststellen, Bahnhöfe, Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler und Arztpraxen, Alters- und Pflegeheime oder Gotteshäuser. Im neuen Paragraphen 3 der kantonalen Verordnung ist die abschliessende Liste vollständig einsehbar. Auch die öffentliche Verwaltung ist betroffen mit öffentlich zugänglichen Innenräumen mit regelmässigem Personenverkehr, namentlich Empfangs- und Schalterbereiche für Kundinnen und Kunden. Aufgrund der verschiedenen Gegebenheiten gelten Ausnahmen. Zum Beispiel werden Gäste von Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen, solange sie konsumierend am Tisch sitzen, von der Maskenpflicht ausgenommen.
¬ 16. Oktober 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung
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Maskentragpflicht – Kontaktdatenerfassung – maximal 100 Gäste pro Raum. Für die Restaurationsbetriebe wird die Anzahl der konsumierenden Gäste auf maximal 100 pro Raum begrenzt. Eine Konsumation in Stehbereichen ist neu unzulässig. Zwischen den an den Tischen sitzenden Gästegruppen sind der erforderliche Abstand einzuhalten oder spezielle Schutzvorrichtungen vorzusehen. Ein Restaurant kann weiterhin verschiedene Räume à 100 Personen betreiben. In Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen dürfen insgesamt gleichzeitig höchstens 300 Personen anwesend sein. Neu ist, dass in allen Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen, die Kontaktdaten zu erheben sind.
¬ 16. Oktober 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung
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Maximal 50 Personen und Kontaktdatenerfassung. Öffentliche und private Veranstaltungen mit höchstens 1000 Personen können nur noch durchgeführt werden, wenn der erforderliche Abstand eingehalten oder Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Ist dies nicht möglich, so dürfen höchstens 50 Personen teilnehmen und es sind die Kontaktdaten zu erheben.
Die neuen kantonalen Vorgaben gelten nicht für Grossveranstaltungen, da der Kanton die Bewilligung für eine solche Veranstaltung grundsätzlich erteilen muss. Der Kanton kann eine erteilte Bewilligung widerrufen oder zusätzliche Einschränkungen erlassen, wenn sich die epidemiologische Lage verschlechtert.
¬ 16. Oktober 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung
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Grosszügige Regelung bleibt bis am 30. Juni 2021 bestehen. Da die Basler Gastronominnen und Gastronomen nach wie vor von den Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, verlängert das Tiefbauamt die vorübergehende Ausdehnung bestehenden Aussenbestuhlung (ausgenommen die Steinenvorstadt). Der Kanton unterstützt damit die baselstädtische Gastronomiebranche. Neu ist die Regelung bis Mitte 2021 befristet.
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Das neue Plakat erhaltet Ihr kostenlos zum Download. Der Kanton Basel-Stadt stellt Euch das neue Plakat «Hier gilt Maskenpflicht» zum Download und zur Verwendung im eigenen Unternehmen zur Verfügung. Es kommt im selben Layout daher, wie die bereits über die Stadtgrenzen bekannte Kampagne «Seifen Boss» und profitiert daher von einem grossen Wiedererkennungswert und einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung.
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Orange als Signalwirkung. Dies als Reaktion auf die in den letzten Tagen und Wochen stetig ansteigenden Fallzahlen. Dabei bleibt die Botschaft die selbe, jedoch soll die orange Farbe mit entsprechender Signalwirkung auf die Ernsthaftigkeit und auf eine neue Phase der Pandemie hinweisen. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Plakatierung im eigenen Unternehmen auf die aktuelle Farbe anzupassen. Weiterhin als wichtig gilt: Abstand halten, Maske tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und eine gründliche Handhygiene.
¬ Das neue PDF gibt es zum Download unter bag-coronavirus.ch/downloads/
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Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen. Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.
¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus
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