Pro Innerstadt Basel
Stadt Plattform | Coronavirus | 13. Oktober 2020

Orange als Signalwirkung – eine neue Phase wird eingeläutet

Als Folge der kontinuierlich ansteigenden Fallzahlen in den letzten Tagen und Wochen wurde die Farbe der bekannten BAG Kampagne neu auf Orange geändert, die damit verbundene Signalwirkung läutet entsprechend eine neue Phase der Pandemie ein. Wir empfehlen Euch per sofort auf die neuen Plakate zu wechseln – mehr Infos dazu sowie generelle Updates zur aktuellen Situation findet Ihr in diesem Newsletter. Weiterhin als wichtig gilt: Abstand halten, Maske tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und eine gründliche Handhygiene.


Neue Farbe für die BAG Kampagne

Orange als Signalwirkung.
Dies als Reaktion auf die in den letzten Tagen und Wochen stetig ansteigenden Fallzahlen. Dabei bleibt die Botschaft die selbe, jedoch soll die orange Farbe mit entsprechender Signalwirkung auf die Ernsthaftigkeit und auf eine neue Phase der Pandemie hinweisen. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Plakatierung im eigenen Unternehmen auf die aktuelle Farbe anzupassen. Weiterhin als wichtig gilt: Abstand halten, Maske tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und eine gründliche Handhygiene.

¬ Das neue PDF gibt es zum Download unter bag-coronavirus.ch/downloads/


Corona Massnahmen: Eine Übersicht

Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie.
In den meisten Fällen werden die angeordneten und branchenübergreifenden Schutzmassnahmen im Kanton Basel-Stadt bereits vorbildlich umgesetzt. Nichtsdestotrotz kommt es vereinzelnd immer wieder und gerade auch im Event-Bereich oder bei Restaurationsbetrieben zu falschen Interpretationen und Missverständnissen. Die weiter unten angefügten Verordnungen sollen hier Klarheit schaffen sowie helfen, diese vermeidbaren Missverständnisse zu verhindern.

¬ Verordnung über zusätzliche Massnahmen (Basel-Stadt) zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
¬ Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie


Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf unserer Plattform

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.

¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus


Erweiterte Maskenpflicht im Kanton Basel-Stadt

Die neue Regelung ist am 24. August 2020 in Kraft getreten.
Der Regierungsrat Basel-Stadt hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen beschlossen, eine Maskentragpflicht für Verkaufslokale und Einkaufszentren sowie für Mitarbeitende von Restaurationsbetrieben anzuordnen. Mit dieser Maskenpflicht folgt der Kanton Basel-Stadt einer Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit wie auch der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Die neue teilweise Maskenpflicht ist am Montag, 24. August 2020 in Kraft getreten.


Bewilligungsverfahren von Grossveranstaltungen im Kanton Basel-Stadt

Der kantonale Bewilligungsprozess wurde festgelegt.
Der Regierungsrat hat im Nachgang zum bundesrätlichen Entscheid, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober wieder zu erlauben, den nötigen kantonalen Bewilligungsprozess festgelegt und die kantonale Verordnung angepasst. Gesuche für Grossveranstaltungen müssen beim Gesundheitsdepartement eingereicht werden. Die angepasste kantonale Verordnung ist per Donnerstag, 1. Oktober 2020, in Kraft getreten. Die Vorgaben für Veranstaltungen von 100 bis 1000 Personen, welche der Regierungsrat am 7. Juli 2020 beschlossen hat, haben weiterhin Gültigkeit.

¬ Erfahrt mehr zum neuen Bewilligungsverfahren von Grossveranstaltungen


Anmeldeverfahren für Kurzarbeit

Das vereinfachte Verfahren gilt noch bis Ende Dezember 2020.
Der Bundesrat hat am 12. August 2020 entschieden, bis Ende Dezember 2020 das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit sowie das summarische Verfahren für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beizubehalten. Daher gilt bis am 31. Dezember 2020 zur Abwicklung der KAE einzig der «Prozess KAE COVID-19» und es sind für KAE ausschliesslich die «COVID-19-Formulare» zu verwenden, unabhängig von der Begründung der KAE.

¬ Alle Informationen zum Anmeldeverfahren


Der Regierungsrat erlässt einen Teil der Allmendgebühren

Unterstützung des Regierungsrats für Gewerbe sowie für Messe- und Marktbetreibende.
Der Regierungsrat erlässt 2020 infolge der Coronakrise einen Teil der Allmendgebühren sowie der Pachtzinsen für Freizeitgärten auf französischem Boden. Somit unterstützt der Regierungsrat das städtische Gewerbe sowie die Messe- und Marktbetreibenden in der Zeit von COVID-19 nach seinen Möglichkeiten. Aus diesem Grund erlässt er im 2020 einen Teil der Allmendgebühren für Reklamereiter, Warenauslagen, Reklameanlagen und Boulevardrestaurants gemäss Verordnung zum Allmendgebührengesetz. Für die Monate März und April 2020 wurden sie vollständig erlassen und ab dem Mai bis zum 31. Dezember 2020 um 50 Prozent reduziert.

¬ 23. September 2020 | MM Regierungsrat | Der Regierungsrat erlässt einen Teil der Allmendgebühren




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