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Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.
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Die neuen Massnahmen gelten vom 18. Januar bis am 28. Februar 2021 Der Bundesrat verschärft ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.
¬ 13.01.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen ¬ Verordnung – Weitere Massnahmenverschärfungen
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Home-Office- und Maskenpflicht Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist. Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.
¬ 13.01.2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen ¬ Verordnung – Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
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Bis Ende 2020 wurden Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) in Höhe von 9,2 Milliarden Franken ausbezahlt. Der Löwenanteil an Kurzarbeitsentschädigungen ging laut Seco mit bisher 1,9 Milliarden Franken an das Verarbeitende Gewerbe. Auf Hotels und Restaurants entfielen 1,4 Milliarden, den Handel 1,3 Milliarden, «Verkehr und Lagerei» 0,7 Milliarden und auf das Baugewerbe 0,5 Milliarden Franken.
¬ 8. Januar 2021 | htr.ch | Seco hat für Kurzarbeit 9,2 Milliarden ausbezahlt
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Abschlussbericht betreffend Umsetzung der COVID-19-GRB-Mietzinsunterstützung sowie COVID-19-GRB-Geschäftsunkosten-Härtefallunterstützung. Für kantonale Corona-Mietzinshilfen nach dem sogenannten «Dreidrittel-Modell» sind in Basel-Stadt rund 5,3 Millionen Franken ausbezahlt worden. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Gesuch betrug 3‘545 Franken. Bei der Härtefallunterstützung wurden nur 52 Gesuche eingereicht, 42 davon wurden genehmigt und ausbezahlt.
¬ 12. Januar 2021 | htr.ch | Nur 52 Gesuche für Mietzins-Härtefallunterstützung in Basel
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Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen. Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.
¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus
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