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Stadt Plattform | Coronavirus | 11. Dezember 2020

Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt ab morgen Samstag, 12. Dezember, eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Veranstaltungen sind mit bestimmten Ausnahmen verboten, sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt.

Die Massnahmen gelten ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum Freitag, 22. Januar 2021 befristet.


Weitere nationale Massnahmen

Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt ab morgen Samstag, 12. Dezember, eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Veranstaltungen sind mit bestimmten Ausnahmen verboten, sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt. Die Massnahmen gelten ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

¬ 11. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen
¬ Grafik: Ab 12. Dezember gilt neu schweizweit


Nationale Sperrstunde für Gastronomie, Einkaufsläden, Märkte und Freizeitbetriebe

Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen.
Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Ebenfalls müssen Sie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben. Sonntagsverkäufe sind vom 12. Dezember 2020 bis am 22. Januar 2021 nicht mehr erlaubt. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Take-Away-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.

¬ 11. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen 


Sonntagsverkäufe aufgrund von Corona abgesagt

Die Sonntagsverkäufe 2020 in Basel sind aufgrund der aktuellen Situation und den Massnahmen des Bundesrats abgesagt.
Die Sonntagsverkäufe – oder auch bekannt als «Silberner und Goldener Sonntag» – finden in Basel aufgrund der aktuellen Lage rund um das Coronavirus im 2020 leider nicht statt.

¬ Sonntagsverkäufe in Basel 2020


Ausweitung des Härtefallprogramms auf 2.5 Milliarden

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, das Härtefallprogramm um insgesamt 1500 Millionen Franken auf 2500 Millionen Franken aufzustocken.
Aufgrund möglicher Schliessungen von Betrieben sieht es der Bundesrat als notwendig an, die Möglichkeiten zur Abfederung von Härtefällen weiter auszubauen. Um eine rasche Umsetzung zu ermöglichen, setzt er auf das bestehende Härtefallprogramm, das in den Kantonen mit grossem Elan aufgebaut wird bzw. worden ist.

¬ 11. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Bundesrat will Möglichkeiten zur Unterstützung von Unternehmen erweitern


Die aktuell geltenden Massnahmen in Basel-Stadt

Die vom Regierungsrat Basel-Stadt am 20. November 2020 verhängten Massnahmen werden um eine Woche, das heisst bis und mit Sonntag, 20. Dezember 2020, verlängert.
Somit gelten weiterhin folgende Massnahmen:

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen. Ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-Aways.
  • Take-Aways müssen zwischen 23.00 – 05.00 Uhr geschlossen bleiben.
  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
  • Des Weiteren werden Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter) sowie Erotikbetriebe geschlossen.

¬ 8. Dezember 2020 | MM Regierungsrat BS | Verlängerung der Massnahmen im Kanton Basel-Stadt 
¬ 20. November 2020 | MM Regierungsrat BS | Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung


COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT

Anträge für das Unterstützungsprogramm können ab sofort eingereicht werden.
Der Kanton Basel-Stadt hat ein Härtefall-Paket bereitgestellt für die Hotellerie, Gastronomie, Reisebüros, Marktfahrer und Schausteller. Damit werden vor allem die Branchen angesprochen, die das Loch, welches der Lockdown im Frühling geschlagen hatte, in der Sommerzeit nicht wieder auffüllen konnten. Der Kanton Basel-Stadt macht das Härtefallprogramm des Bundes auf kantonaler Ebene konkret. Aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden 15 Mio. Franken bereitgestellt. Für Gesuche, die auch die Vorschriften des Bundes erfüllen, kann ein Zusatzbeitrag ausbezahlt werden.
Das Gesuch ist spätestens bis 31. März 2021 einzureichen.

¬ hilfe-hgt.bs.ch | COVID-19 Unterstützung Hotellerie, Gastronomie, Tourismus HGT 
¬ 23. November 2020 | MM WSU | Start kantonales Unterstützungsprogramm für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus

GESUCHE KÖNNEN ÜBER DIE PLATTFORM UNTER HILFE-HGT.BS.CH EINGEREICHT WERDEN. 


Beschränkungen von öffentlichen und kulturellen Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen werden verboten.
Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.  

Sport und Kultur: Höchstens zu fünft
Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt. 

¬ 11. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen 


Private Treffen: Weiterhin maximal 10 Personen

Der Bundesrat verzichtet auf weitere Beschränkungen der privaten Treffen.
Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal 10 Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.

¬ 11. Dezember 2020 | MM Bundesrat | Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen 


SwissCovid App und Contact Tracing

Die SwissCovid App für Smartphones trägt zur Eindämmung des neuen Coronavirus bei.
Beim Contact Tracing werden enge Kontakte von mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht. Die SwissCovid App unterstützt dies: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dadurch können wir Übertragungsketten stoppen. Sie ergänzt das klassische Contact Tracing – die Rückverfolgung neuer Ansteckungen durch die Kantone – und hilft somit, Übertragungsketten zu stoppen.

¬ SwissCovid App für iOS | SwissCovid App für Android


Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf unserer Plattform

Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevanten Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren.

¬ Stets aktuelle Informationen unter proinnerstadtbasel.ch/plattform/coronavirus




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